Neue Wohnformen wie Senioren- oder Pflege-Wohngemeinschaften bieten die Möglichkeit, zusammen mit Frauen und Männern in derselben Lebenssituation zu leben und Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.
Für die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen, sogenannten Pflege-WGs, sieht die Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung vor, die es seit 2017 auch für Pflegebedürftige im neuen Pflegegrad 1 gibt.
Dies und mehr unter:
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Wie hoch sind die Leistungen pro Monat bei welchem Pflegegrad?
Auf welche Sachleistungen haben Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen Anspruch?
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Möglichkeiten.
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