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Schleswig Holstein ändert Landesentwicklungsplan - fördert Aufbau von Tiny Gemeinschaftsdörfer

Vorbereitungen für Dorf von Tinyhäusern: Wir haben einen Schritt in die Legalisierung geschafft!

 

Seit 12.2018 können wir endlich Meinungen, Forderungen, Notwendigkeiten und Wünsche zum Aufbau von Tinyhäusern/ Gemeinschaftsdörfern an die Regierung SchleswigHolsteins einbringen.

 

Im Landesentwicklungsplan (LEP) ist eine Experimentierklausel eingefügt worden. Einmalig in der Bundesrepublik!

 

Der LEP ist in der ersten Beratung und die öffentliche Möglichkeit der Stellungnahmen geht bis Mitte April 2019. 

 

Dies und mehr unter: file:///C:/Users/Ramke/Downloads/Rundbrief%20431%20kostenlos%2014.1.2019.pdf

 

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